Haltung

 

In der Schweiz:

Benötigen sie eine Haltebewilligung nach Auskunft des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) 

 

 

Wir sind der Meinung das es nach geltendem

Tierschutzgesetzt / Tierschutzverordnung keine Haltebewilligung benötigt. Und vertreten das auch gegenüber dem kantonalen Veterinärsamt, welches für die Umsetzung der Gesetze zuständig ist. 

 

 

Die Baumis lieben es zu spielen und sie sind sehr neugierig.

 

Der Voliereneinrichtung sind kaum Grenzen gesetzt. Natürliche Materialien sollten es sein. Und sie können ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Auch darf man bei den Baumstreifenhörnchen die Einrichtung gerne verändern und etwas neues dazu tun. Denn sie lieben neue Sachen/Spielsachen als Beschäftigung. 

 

Einige Anregungen:

 

-Baumstämme

-Äste (wenig Steinobst)

-Seile (Hanf-, Sisal- und Kokosseile) Ich drehe diese Seile meistens selber.

-Korkröhren

-Kartonröhren (die Kleide ich selber ein)

-Hängebrücken

-Nester und Tunnels aus Heu etc. (im Sommer, müssen oft kontrolliert werden, da sie bei nässe gerne Schimmeln)

-Holzscheiben

-lange Laufbretter/Hängebrücken denn sie lieben es zu           rennen

-Hängematten mit Fliesstofen und Jeans (vor allem im Sommer oft genutzt)

-Nistkästen immer mindestens einer mehr als Tiere

-Laufgänge lieben sie über alles, wenn sie die Möglichkeit  haben nehmen sie sich die Zeit und bauen sie Laufgänge.